Rechtsanwalt, Anwalt für Familienrecht in Essen
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Scheidungsverfahren

Scheidung, Trennung, Vermögensteilung

Wenn Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht stellen möchten, sind folgende Dinge zu beachten.

Sie müssen von Ihrem Ehe-/Lebenspartner seit einem Jahr getrennt leben.

 

Dies ist grundsätzlich auch innerhalb der Ehewohnung möglich. Jedoch muss gewährleistet sein, dass Sie in diesem Trennungsjahr keinerlei Versorgungsleistungen füreinander erbracht haben. Das heißt, dass der eine nicht für den anderen kochen, waschen, einkaufen, putzen o.ä. darf. Auch gemeinsame Aktivitäten sollten nicht mehr unternommen worden sein.

 

Mit dem Scheidungsantrag zusammen können Sie die Frage des nachehelichen Unterhalts, des Zugewinnausgleichs oder der (endgültigen) Hausratsverteilung gerichtlich klären lassen.

 

Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner bereits über alle sog. Folgesachen geeinigt haben und nur noch die Scheidung auszusprechen sowie der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, benötigen Sie nicht unbedingt zwei Rechtsanwälte. Das heißt nicht, dass ein Rechtsanwalt beide Ehepartner vertritt. Vielmehr wird derjenige, der den Antrag einreicht, von einem Rechtsanwalt vertreten. Der andere Ehepartner ist dann nicht rechtsanwaltlich vertreten. Er stimmt lediglich dem Scheidungsbegehren des anderen zu, kann aber keine Anträge stellen.

 

Aus Gründen der Waffengleichheit raten wir jedoch dazu, sich auf jeden Fall anwaltlich vertreten zu lassen, denn es ist nie ausgeschlossen, dass sich noch im Scheidungstermin Probleme oder rechtliche Fragen ergeben, auf die mit Hilfe eines Rechtsanwaltes schnell reagiert werden kann.

 

Sofern immer mehr Kollegen mit „Scheidung online“ werben, erlauben wir uns den Hinweis, dass man nur in wenigen Ausnahmefällen um die Teilnahme an einem Gerichtstermin herum kommt. Selbstverständlich kommunizieren wir auf Wunsch gerne per e-mail oder telefonisch mit Ihnen. Oft ist eine persönliche Besprechung der Angelegenheit jedoch sinnvoll und geboten.

 

Zur Vereinbarung eines Erstberatungstermins, erreichen Sie mich unter 0201/82 00 50.

 

Mit freundlicher Empfehlung

 

Ute Schniering

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

 

 

 

 

 

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Rechtsanwältin Ute Schniering
Fachanwältin für Familienrecht

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Rüttenscheider Stern  5
45130 Essen

Tel.: +49 201 82 00 50+49 201 82 00 50

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